Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Kalltech GmbH, Bachstrasse 23, 8154 Oberglatt (nachfolgend «Kalltech») und ihren Kunden im Bereich der Gebäudetechnik, insbesondere für Leistungen in den Bereichen Lüftung, Klima, Kälte, Heizung, Sanitär und verwandte Dienstleistungen.
2. Offerten und Vertragsabschluss
Offerten von Kalltech sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch Kalltech zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
3. Leistungsumfang
Der Leistungsumfang ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung oder dem Werkvertrag. Änderungen und Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung und können zu einer Anpassung der Vergütung und der Termine führen.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), exklusive Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben. Rechnungen sind innert 30 Tagen netto zahlbar. Bei Zahlungsverzug wird ein Verzugszins von 5% p.a. berechnet. Kalltech behält sich das Recht vor, bei grösseren Aufträgen Teilzahlungen zu vereinbaren.
5. Termine und Fristen
Terminangaben sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich ein fester Termin schriftlich vereinbart wurde. Bei Verzögerungen, die nicht von Kalltech zu vertreten sind (höhere Gewalt, Lieferengpässe Dritter, behördliche Verfügungen), verlängern sich die Fristen entsprechend.
6. Haftung
Kalltech haftet für direkte Schäden, die durch nachweislich grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden. Die Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Datenverlust ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Die Haftung ist in jedem Fall auf die Höhe der vereinbarten Vertragssumme begrenzt.
7. Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab Abnahme der Leistung. Mängel sind unverzüglich schriftlich zu melden. Kalltech hat das Recht, Mängel nach eigener Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu beheben. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
8. Kündigung
Wartungs- und Serviceverträge können von beiden Seiten mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende schriftlich gekündigt werden. Bei Werkverträgen gelten die individuell vereinbarten Konditionen. Kalltech behält sich das Recht vor, den Vertrag bei Zahlungsverzug des Kunden von mehr als 3 Monaten fristlos zu kündigen.
9. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist Bülach, Kanton Zürich, Schweiz. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben vorbehalten.